Integration in den Arbeitsmarkt
Symbolbild Qualifizierung

Projekte in öffentlich geförderter Beschäftigung in Berlin (BiB)

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung fördert Projekte, in denen Menschen arbeiten, die auf dem ersten Arbeitsmarkt zunächst kaum Chancen auf einen baldigen Einstieg haben.

Ziele des Programms

Mit den Zuschüssen finanziert das Land Berlin Projekte, die von gesamtstädtischem oder bezirklichem Interesse sind. Das Programm verfolgt zwei Ziele: Zum einen entstehen dort Arbeitsplätze, wo sie in sozialen und kulturellen Einrichtungen auch gebraucht werden. Zum anderen erhalten zuvor arbeitslose Menschen durch einen behutsamen Einstieg in die Arbeit wieder Perspektiven und sammeln wichtige Erfahrungen, die sie für den ersten Arbeitsmarkt stärken.

Die Förderung

Gefördert werden gemeinwohlorientierte Projekte von gesamtstädtischem Interesse bzw. Projekte zur Stärkung der bezirklichen Strukturen mit:

Die Projektteilnehmenden müssen über 25 Jahre alt sein. Als berücksichtigungsfähiges Entgelt gilt grundsätzlich der Mindestlohn des Bundes. Liegt der Berliner Mindestlohn über dem des Bundes, gilt dieser. 

Auch die angestrebte Tariforientierung des Landes im Sinne von „Guter Arbeit“ ermöglicht es, die Bundesförderung über dem bundesgesetzlichen Mindestlohn hinaus zu gewährleisten.

Fördervoraussetzungen sind außerdem:

  • Förderung der Projektteilnehmenden durch die zuständigen Jobcenter nach §16i SGBII
  • befürwortende Stellungnahme des zuständigen Bezirksamts bzw. der Fachverwaltung des Landes

Anträge können in EurekaPlus 2.0 gestellt werden.

Projektbegleitende Formulare finden Sie im Formular-Download.

Solidarisches Grundeinkommen - Aktuelle Informationen zum Förderprogramm

 

Kontakt

Eva Grohmann
Instrumentenverantwortliche

Tel.: +49 30 27 87 33 -46
Fax: +49 30 27 87 33 -36
e.grohmann(at)zgs-consult.de

 

Antje Klages
Beraterin

Tel: +49 30 27 87 33 -57
Fax: +49 30 27 87 33 -36
a.klages(at)zgs-consult.de

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