Qualifizierung für Beschäftigung
Das arbeitsmarktpolitische Landesprogramms „Qualifizierung für Beschäftigung“ zielt auf die Qualifizierung von Menschen in Beschäftigungsmaßnahmen, um ihre Beschäftigungsfähigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen bzw. abzusichern.
Ziele des Programms
Es werden vorrangig Maßnahmen angeboten, die inhaltlich zu den Tätigkeiten passen, die im Rahmen der Beschäftigung zu verrichten sind. Es sollen aufbauende und werthaltige berufliche Kenntnisse vermittelt werden. Die Qualifizierungsangebote richten sich an:
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Teilnehmende in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16 d SGB II,
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Teilnehmende in Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16 e SGB II,
Beschäftigte in Projekten des Bundesprogramms Soziale Teilhabe
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Beschäftigte in Projekten oder anderen Beschäftigungsmaßnahmen.
Die Teilnahme basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Die Qualifizierungsmaßnahmen werden außerhalb der Arbeitszeit in den Beschäftigungsmaßnahmen wahrgenommen. Sie finden innerhalb der Laufzeit der Beschäftigungsmaßnahmen statt.
Besondere Förderinhalte
Für Teilnehmende mit Migrationshintergrund können zusätzliche Sprachmodule gefördert werden. Eigenständige Deutschkurse ohne Vermittlung berufsspezifischer Kenntnisse sind hingegen nicht zugelassen. Außerdem besteht die Möglichkeit, vorgeschaltete Einführungsmodule zu den Qualifizierungsmaßnahmen anzubieten, um übermäßige Fluktuationen zu vermeiden.
Verfahren
Antragsberechtigt sind geeignete Bildungsträger, Träger der überbetrieblichen Ausbildung oder Beschäftigungsträger, die die Qualifizierung selbst durchführen sowie einen Nachweis ihrer Qualitätssicherung vorweisen können.
Kontakt
Kerstin Glante
Instrumentenverantwortliche
Tel.: +49 30 28 409 -515
Fax: +49 30 28 409 -210
k.glante(at)zgs-consult.de
Iris Kramp
Beraterin
Tel.: +49 30 28409 -511
Fax: +49 30 28409 -210
i.kramp(at)zgs-consult.de
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