Qualifizierung für Beschäftigung
Das arbeitsmarktpolitische Landesprogramms „Qualifizierung für Beschäftigung“ zielt auf die Qualifizierung von Menschen in Beschäftigungsmaßnahmen, um ihre Beschäftigungsfähigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen bzw. abzusichern.
Ziele des Programms
Es werden vorrangig Maßnahmen angeboten, die inhaltlich zu den Tätigkeiten passen, die im Rahmen der Beschäftigung zu verrichten sind. Es sollen aufbauende und werthaltige berufliche Kenntnisse vermittelt werden. Die Qualifizierungsangebote richten sich an:
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Teilnehmende in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16 d SGB II,
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Teilnehmende in Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16 i SGB II,
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Beschäftigte in anderen Beschäftigungsmaßnahmen.
Die Teilnahme ist freiwillig. Die Qualifizierungsmaßnahmen finden innerhalb der Laufzeit der Beschäftigungsmaßnahmen statt. Für Teilnehmende mit Migrationshintergrund können zusätzliche Sprachmodule gefördert werden.
Besondere Förderinhalte
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Verbesserung der berufsrelevanten Kompetenzen langzeitarbeitsloser und marktferner Teilnehmender
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Basisqualifizierungen zur Steigerung der Grundbildungskompetenzen
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Digitale Grundkompetenzen
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Gesundheitsprophylaxe und Gesundheitsförderung als Basis für eine zukünftige gelingende, nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt
Verfahren
Antragsberechtigt sind geeignete Bildungsträger, Träger der überbetrieblichen Ausbildung oder Beschäftigungsträger, die die Qualifizierung selbst durchführen sowie einen Nachweis ihrer Qualitätssicherung vorweisen können.
Kontakt
Kerstin Glante
Instrumentenverantwortliche
Tel.: +49 30 28 409 -515
Fax: +49 30 28 409 -210
k.glante(at)zgs-consult.de
Iris Kramp
Beraterin
Tel.: +49 30 28409 -511
Fax: +49 30 28409 -210
i.kramp(at)zgs-consult.de
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