Mit lokalem Ansatz berufliche Kompetenzen erhöhen
Team im Gespräch

Partnerschaft - Entwicklung - Beschäftigung

Europäischer Sozialfonds Plus 2021-2027 in Berlin, Antragstellung in der Förderperiode 2021-2027

Die Umsetzung der ESF+-Förderung im Land Berlin wurde in der Förderperiode 2021-2027 strukturell verändert und deutlich zentralisiert.

Die Investitionsbank Berlin (IBB) übernimmt in der Förderperiode 2021-2027 das komplette Fördermanagement und fungiert als Treuhänder der Fachstellen im Land Berlin.

Für erste Informationen und bei Fragen zum Antragsprozess wenden sich Projektträger bitte an die Investitionsbank Berlin (IBB).

Hier finden Sie auch die Aufrufe zu den Interessenbekundungsverfahren zu den einzelnen Förderinstrumenten

Mehr Informationen

Mit dem Programm „Partnerschaft – Entwicklung – Beschäftigung“ (PEB) werden innovative Modellprojekte gefördert, die zu einer Verbesserung der sozialen Integration und Beschäftigungsfähigkeit von besonders arbeitsmarktfernen Personen auf lokaler Ebene führen.

Ziele des Programms

Mit den Projekten werden die benachteiligten Personen in ihrem Lebensumfeld angesprochen, um ihre soziale und berufliche Integration zu erleichtern. Teilnehmer/innen sind Arbeitslose, auch Langzeitarbeitslose sowie Nichterwerbstätige ab 25 Jahre. Mindestens 20 Prozent der Teilnehmenden sollten 54 Jahre und älter sein.

Wesentliche Ziele sind:

  • Beschäftigung auf lokaler Ebene fördern
  • die soziale Integration benachteiligter/arbeitsmarktferner Zielgruppen fördern
  • Stabilisierung von benachteiligten Zielgruppen und Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit am Arbeitsmarkt
  • Erhöhung der persönlichen Kompetenz der jeweiligen Zielgruppen
  • Förderung innovativer Modellprojekte
  • kleine und neue Projektträger an die Fördermöglichkeiten des Europäischen Sozialfonds (ESF) heranführen
  • einen Beitrag zu den Querschnittszielen des ESF (Chancengleichheit von Frauen und Männern, Nachhaltigkeit und Berücksichtigung von Menschen mit Migrationshintergrund) leisten

Aufgrund des Modellcharakters sind verschiedene Ansätze zur Zielerreichung in den Projekten möglich. Es kann eine Vielzahl von Methoden wie z. B. Beratung, sozialpädagogische Begleitung, praktische Erprobung, Coaching oder Workshops eingesetzt werden.

Die Förderung

Die Höhe der Finanzierung aus Mitteln des ESF beträgt maximal 50 Prozent der Projektkosten und ist auf 250.000 Euro pro Projekt für einen maximalen Zeitraum von drei Jahren begrenzt. Die nationale Kofinanzierung ist bei Antragstellung vom Antragstellenden vollständig nachzuweisen. Soweit die erforderliche nationale Kofinanzierung nicht vollständig über Mittel der jeweiligen Bezirke oder von Dritten, wie durch Zuschüsse anderer öffentlich-rechtlicher Institutionen oder aus privaten Mitteln aufgebracht werden kann, ist ggf. eine anteilige Finanzierung aus Mitteln der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung bis zur einer Höhe von 25 Prozent der Gesamtkosten vorgesehen.

Das Verfahren

Vorschläge für Projekte können bei den Geschäftsstellen der Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) nach öffentlicher Bekanntgabe des Ideenaufrufs eingereicht werden.

Die BBWA bringen sich in die Projektberatung, -begleitung, -kontrolle und -bewertung durch eine Beteiligung im Projektbeirat ein. Die Bildung des Beirates und die ordnungsgemäße Durchführung von Beiratssitzungen/-treffen ist Voraussetzung für die Zuwendung. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt durch die Gremien der BBWA. Die ausgewählten Projekte werden von der zgs consult GmbH aufgefordert, einen Antrag auf Förderung im zentralen IT-Begleitsystem EurekaPlus 2.0 zu stellen. Nach Prüfung des Antrags erhält der Projektträger den Zuwendungsbescheid und kann mit der Umsetzung beginnen.

 

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