Soziale und beschäftigungswirksame Potenziale aktivieren
Symbolbild Lokales Soziales Kapital

Lokales Soziales Kapital

Europäischer Sozialfonds Plus 2021-2027 in Berlin, Antragstellung in der Förderperiode 2021-2027

Die Umsetzung der ESF+-Förderung im Land Berlin wurde in der Förderperiode 2021-2027 strukturell verändert und deutlich zentralisiert.

Die Investitionsbank Berlin (IBB) übernimmt in der Förderperiode 2021-2027 das komplette Fördermanagement und fungiert als Treuhänder der Fachstellen im Land Berlin.

Für erste Informationen und bei Fragen zum Antragsprozess wenden sich Projektträger bitte an die Investitionsbank Berlin (IBB).

Hier finden Sie auch die Aufrufe zu den Interessenbekundungsverfahren zu den einzelnen Förderinstrumenten

Mehr Informationen

Durch das Programm Lokales Soziales Kapital werden im Land Berlin Mikroprojekte finanziell unterstützt, die lokale Beschäftigungschancen für arbeitslose und nicht erwerbstätige Personen entwickeln und soziale Kompetenzen bei der Zielgruppe fördern.

Ziel des Programms

Das Programm Lokales Soziales Kapital (LSK) erschließt beschäftigungswirksame Potentiale vor Ort. Es werden vernetzte Mikroprojekte gefördert, die den sozialen Zusammenhalt stärken und durch die Umsetzung passgenauer Angebote den Adressaten des Programms beim Einstieg bzw. Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt notwendige Unterstützung anbieten.

Wesentliche Ziele des Programms sind:

  • Beschäftigung auf lokaler Ebene fördern
  • die soziale Integration benachteiligter Zielgruppen fördern
  • kleine und neue Projektträger an die Fördermöglichkeiten des Europäischen Sozialfonds (ESF) heranführen
  • einen Beitrag zu den Querschnittszielen des ESF (Chancengleichheit von Frauen und Männern, Nachhaltigkeit und Berücksichtigung von Menschen mit Migrationshintergrund) leisten

Die Förderung

Für die Durchführung eines Projektes werden Mittel in Höhe von maximal 10.000,00 Euro zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um eine Vollfinanzierung aus Mitteln des ESF und des Landes Berlin. Der Förderzeitraum beträgt maximal 12 Monate. Die Förderung erfolgt in Form eines Pauschalbetrags („Pauschale pro Projekt“). Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt gemäß den Festlegungen zur Zielerreichung eines Projektes, wobei die Zuwendung nur für erbrachte und nachgewiesene Leistungen gewährt wird.

Das Verfahren 

Vorschläge für Projekte können bei den Geschäftsstellen der Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit (BBWA) nach öffentlicher Bekanntgabe des Ideenaufrufs eingereicht werden. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt durch die Gremien der BBWA. Die ausgewählten Projekte werden von der zgs consult GmbH aufgeforderten, einen Antrag auf Förderung im zentralen IT-Begleitsystem EurekaPlus 2.0 zu stellen. Nach Prüfung des Antrags erhält der Projektträger den Zuwendungsbescheid und kann mit der Umsetzung beginnen.

 

Gefördert von