Berufsbezogene Sprachförderung für Geflüchtete
Europäischer Sozialfonds Plus 2021-2027 in Berlin, Antragstellung in der Förderperiode 2021-2027
Die Umsetzung der ESF+-Förderung im Land Berlin wurde in der Förderperiode 2021-2027 strukturell verändert und deutlich zentralisiert.
Die Investitionsbank Berlin (IBB) übernimmt in der Förderperiode 2021-2027 das komplette Fördermanagement und fungiert als Treuhänder der Fachstellen im Land Berlin.
Für erste Informationen und bei Fragen zum Antragsprozess wenden sich Projektträger bitte an die Investitionsbank Berlin (IBB).
Hier finden Sie auch die Aufrufe zu den Interessenbekundungsverfahren zu den einzelnen Förderinstrumenten.
Die berufliche Orientierung und Qualifizierung erfordert ausreichend berufsbezogene Sprachkenntnisse bei geflüchteten und erst kurz in Berlin lebenden Menschen. Mit den Sprachfördermaßnahmen dieses Programms soll die bestehende Angebotslücke geschlossen werden.
Die Erwerbsbeteiligung von jungen, neu zugewanderten Menschen einschließlich Roma und Flüchtlingen zu erhöhen ist Zielstellung dieses Programms. Aufgrund fehlender Sprachkenntnisse und Unkenntnis über den deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gehen vorhandene Kompetenzen und Motivationen schnell verloren. Aufgabe des Programms ist es, dieser Unterbrechung der Bildungs- und Erwerbsbiografie entgegen zu wirken.
Dazu werden Projekte gefördert, die neben Sprachkursen eine Beratung und Qualifizierung zur Erleichterung der Arbeitsmarktintegration anbieten. Über betriebliche Praktika werden erste Kontakte zu potentiellen Arbeitgebern hergestellt. Angestrebt wird die erfolgreiche Vermittlung in eine Arbeit oder Ausbildung bzw. geeignete Anschlussförderung.
Das Instrument richtet sich an junge, neu zugewanderte Menschen einschließlich Roma und Flüchtlinge
- die gestattet, geduldetet oder mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in Berlin leben,
- deren berufliche Kompetenzen für die Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit nicht ausreichen,
- die aufgrund unzureichender Sprachkenntnisse noch nicht in den Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt einmünden können.
Zur Auswahl der Projekte werden in regelmäßigen Abständen Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.
Es handelt sich um ein zusätzliches Angebot des Landes Berlin, das nicht in Konkurrenz zu Bildungsmaßnahmen nach dem SGB III/SGB II oder zu arbeitsmarktpolitischen Sonderprogrammen des Bundes sowie der EU steht.