Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen
Die richtige Einstellung zählt
Mit dem Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen fördert die Senatsverwaltung die Einstellung von Arbeitslosen, sogenannten Aufstocker*innen und Teilnehmenden aus Beschäftigungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen.
Ziele des Programms
Ziel des Landeszuschusses ist die finanzielle Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen in Berlin und eine Ausweitung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Das bringen die Unternehmen mit
Um den Landeszuschuss zu erhalten, sind unter anderem folgende Bedingungen zu erfüllen:
- Die Wochenarbeitszeit beträgt mindestens 35 Stunden.
- Der jeweils geltende gesetzliche Landesmindestlohn wird gezahlt.
- Die Betriebsstätte ist in Berlin.
- Betriebsbedingte Kündigungen lagen in den letzten sechs Monaten nicht vor.
- Auszubildende wurden im letzten halben Jahr übernommen.
Bei unbefristeten Arbeitsverträgen können die Unternehmen in Abhängigkeit vom Gehalt eine Höchstfördersumme von bis zu 15.000 Euro erhalten. Aber auch befristete Arbeitsverträge (mindestens 12 Monate) werden gefördert. Es besteht keine Verpflichtung zur Nachbeschäftigung.
Voraussetzungen bei Arbeitnehmenden
Mit dem Landeszuschuss für KMU werden für Menschen mit Wohnsitz in Berlin neue Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt gefördert, sofern eines der folgenden Kriterien erfüllt wird:
- Arbeitslose, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos sind
- Arbeitnehmer/innen aus Förderungen nach § 16e und 16i SGB II sowie Teilnehmende aus anderen Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II
- Teilnehmer/innen einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahmen
- Förderung auch von Angestellten, "Minijobbern" und Selbstständigen, wenn sie ergänzendes ALG II beziehen.
Der Zuschuss
(abhängig von der Vergütung und Dauer des Arbeitsvertrages; hier beispielhaft für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis)
0 - 10% über dem Mindestlohn | 11.000 € |
10 - 20% über dem Mindestlohn | 12.000 € |
20 - 30% über dem Mindestlohn | 13.000 € |
>30% über dem Mindestlohn | 15.000 € |
Beratung und Begleitung
Für die Beratung zur Antragsstellung erreichen Sie uns unter: 030 28409284 oder landeszuschuss(at)zgs-consult.de.
Kontakt
Kerstin Glante
Instrumentenverantwortliche
Tel.: +49 30 28 409 -515
Fax: +49 30 28 409 -210
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Thomas Paasche
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