Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen
Die richtige Einstellung zählt
Mit dem Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen fördert die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung die Einstellung von Arbeitslosen, erwerbstätigen Bürgergeld-Empfangenden, einschließlich geringfügig Beschäftigten sowie Selbstständigen, Arbeitnehmenden aus Beschäftigungsmaßnahmen und geringfügig Beschäftigten ohne Leistungen nach SGB II.
Ziele des Programms
Ziel des Landeszuschusses ist die finanzielle Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen in Berlin und eine Ausweitung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Das bringen die Unternehmen mit
Um den Landeszuschuss zu erhalten, sind unter anderem folgende Bedingungen zu erfüllen:
- Die Wochenarbeitszeit beträgt mindestens 35 Stunden.
- Mindestens der jeweils geltende gesetzliche Landesmindestlohn wird gezahlt.
- Die Betriebsstätte ist in Berlin.
- Betriebsbedingte Kündigungen lagen in den vergangenen sechs Monaten nicht vor.
- Ausbildungsbetriebe müssen im vergangenen halben Jahr die Auszubildenden übernommen haben.
Bei unbefristeten Arbeitsverträgen können die Unternehmen in Abhängigkeit vom Gehalt eine Höchstfördersumme von bis zu 17.000 Euro erhalten. Aber auch befristete Arbeitsverträge (mindestens 12 Monate) werden gefördert. Es besteht keine Verpflichtung zur Nachbeschäftigung.
Voraussetzungen bei Arbeitnehmenden
Mit dem Landeszuschuss für KMU werden für Menschen mit Wohnsitz in Berlin neue Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt gefördert, sofern eines der folgenden Kriterien erfüllt wird:
- Arbeitslose, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos sind
- Arbeitnehmende aus Förderungen nach § 16e und 16i SGB II sowie Teilnehmende aus Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II
- Teilnehmende einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahme
- Erwerbstätige Bürgergeld-Empfangende, einschließlich geringfügig Beschäftigter sowie Selbstständige
- geringfügig Beschäftigte ohne ergänzendes Bürgergeld zur Umwandlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Der Zuschuss
(abhängig von der Vergütung und Dauer des Arbeitsvertrages; hier beispielhaft für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis)
0 - 10 % über dem Mindestlohn | 12.400 € |
10 - 20 % über dem Mindestlohn | 13.600 € |
20 - 30 % über dem Mindestlohn | 14.700 € |
>30 % über dem Mindestlohn | 17.000 € |
Beratung und Begleitung
Für die Beratung zur Antragsstellung erreichen Sie uns unter: 030 28409284 oder landeszuschuss(at)zgs-consult.de.
Hier finden Sie den aktuellen Flyer zum Förderprogramm.
Kontakt
Kerstin Glante
Instrumentenverantwortliche
Tel.: +49 30 28 409 -515
Fax: +49 30 28 409 -210
k.glante(at)zgs-consult.de
Andrés Coral
Berater
Tel.: +49 30 28 409 - 528
Fax: +49 30 28 409 - 210
a.coral(at)zgs-consult.de
Thomas Paasche
Berater
Tel.: +49 30 28 409 - 512
Fax: +49 30 28 409 - 210
t.paasche(at)zgs-consult.de