Die richtige Einstellung zählt
Handwerker

Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen

Die richtige Einstellung zählt

Mit dem Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen fördert die Senatsverwaltung die Einstellung von Arbeitslosen, sogenannten Aufstocker*innen und Teilnehmenden aus Beschäftigungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen.

Ziele des Programms

Ziel des Landeszuschusses ist die finanzielle Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen in Berlin und eine Ausweitung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.

Das bringen die Unternehmen mit

Um den Landeszuschuss zu erhalten, sind unter anderem folgende Bedingungen zu erfüllen:

  • Die Wochenarbeitszeit beträgt mindestens 35 Stunden.
  • Der jeweils geltende gesetzliche Landesmindestlohn wird gezahlt.
  • Die Betriebsstätte ist in Berlin.
  • Betriebsbedingte Kündigungen lagen in den letzten sechs Monaten nicht vor.
  • Ausbildungsbetriebe müssen im vergangenen halben Jahr die Auszubildenden übernommen haben.

Bei unbefristeten Arbeitsverträgen können die Unternehmen in Abhängigkeit vom Gehalt eine Höchstfördersumme von bis zu 15.000 Euro erhalten. Aber auch befristete Arbeitsverträge (mindestens 12 Monate) werden gefördert. Es besteht keine Verpflichtung zur Nachbeschäftigung.

Voraussetzungen bei Arbeitnehmenden

Mit dem Landeszuschuss für KMU werden für Menschen mit Wohnsitz in Berlin neue Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt gefördert, sofern eines der folgenden Kriterien erfüllt wird:

  • Arbeitslose, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos sind
  • Arbeitnehmer/innen aus Förderungen nach § 16e und 16i SGB II sowie Teilnehmende aus anderen Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II
  • Teilnehmer/innen einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahmen
  • Förderung auch von Angestellten, "Minijobbern" und Selbstständigen, wenn sie ergänzendes ALG II beziehen.

Der Zuschuss

(abhängig von der Vergütung und Dauer des Arbeitsvertrages; hier beispielhaft für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis)

  0 - 10% über dem Mindestlohn 11.000 €
10 - 20% über dem Mindestlohn 12.000 €
20 - 30% über dem Mindestlohn 13.000 €
     >30% über dem Mindestlohn 15.000 €

Beratung und Begleitung

Für die Beratung zur Antragsstellung erreichen Sie uns unter: 030 28409284 oder landeszuschuss(at)zgs-consult.de.

Hier finden Sie den aktuellen Flyer zum Förderprogramm.

 

Kontakt

Kerstin Glante
Instrumentenverantwortliche

Tel.: +49 30 28 409 -515
Fax: +49 30 28 409 -210
k.glante(at)zgs-consult.de

Andrés Coral 
Berater

Tel.: +49 30 28 409 - 528
Fax: +49 30 28 409 - 210
a.coral(at)zgs-consult.de

Thomas Paasche
Berater

Tel.: +49 30 28 409 - 512
Fax: +49 30 28 409 - 210
t.paasche(at)zgs-consult.de

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