Beratung und Qualifizierung gründungsinteressierter Frauen
Junge Frau steht vor Cafétheke

Beratung von Existenzgründerinnen und Unternehmerinnen

Europäischer Sozialfonds Plus 2021-2027 in Berlin, Antragstellung in der Förderperiode 2021-2027

Die Umsetzung der ESF+-Förderung im Land Berlin wurde in der Förderperiode 2021-2027 strukturell verändert und deutlich zentralisiert.

Die Investitionsbank Berlin (IBB) übernimmt in der Förderperiode 2021-2027 das komplette Fördermanagement und fungiert als Treuhänder der Fachstellen im Land Berlin.

Für erste Informationen und bei Fragen zum Antragsprozess wenden sich Projektträger bitte an die Investitionsbank Berlin (IBB).

Hier finden Sie auch die Aufrufe zu den Interessenbekundungsverfahren zu den einzelnen Förderinstrumenten.

Mit dem Programm fördert die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Maßnahmen zur Beratung und Qualifizierung von gründungsinteressierten Frauen sowie Frauen vor und in der Gründungsphase.

Ziel des Programms

Mit den Maßnahmen sollen Frauen auf die Gründungsentscheidung und –realisierung vorbereitet werden. Zielgruppe dieses Programms sind gründungsinteressierte, arbeitslose bzw. arbeitssuchende Frauen sowie Frauen, deren selbständige Tätigkeit sich noch nicht nachhaltig verfestigt hat.

Die Förderung

Gefördert werden die Vorberatung gründungsinteressierter Frauen, die Akquise von Teilnehmerinnen für frauenspezifische Existenzgründungskurse, die Kurse selbst und speziell auf weibliche Gründungen zugeschnittene Beratungs- und Coaching-Module. Die Maßnahmen müssen gleichstellungs- und arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig und auf die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen der Teilnehmerinnen zugeschnitten sein.

Das Verfahren

Im Rahmen eines jährlich stattfindenden Ideenwettbewerbs haben interessierte Unternehmen die Möglichkeit, Konzepte für Projekte zur Umsetzung des Programms einzureichen. Die zgs consult GmbH prüft die eingereichten Konzepte auf ihre grundsätzliche Förderfähigkeit und erarbeitet eine Auswertung für die Fachstelle bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Diese entscheidet letztlich, welche Konzepte umgesetzt und gefördert werden sollen.

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