Qualifizierung plus (Q+)
Mit dem Landesprogramm „Qualifizierung Plus" verfolgt die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung eine gezielte Förderung von niedrigschwelligen Qualifizierungsmaßnahmen zur Verbesserung berufsfachlicher und beruflich relevanter Grundkompetenzen für marktferne Zielgruppen.
Ziele des Programms
Ziel von Q+ ist die Steigerung berufsfachlicher Kompetenzen und beruflich relevanter Grundkompetenzen. Dadurch sollen die Chancen auf eine Beschäftigungsaufnahme verbessert und die Grundlagen für eine weiterführende Qualifizierung geschaffen werden.
Die Qualifizierungsangebote richten sich an:
- Personen in öffentlich geförderter Beschäftigung nach §§ 16d, 16e oder 16i SGB II sowie ggf. aus einer anderen bundes- oder landesfinanzierten Beschäftigungsmaßnahme,
- Langzeitarbeitslose im SGB II-Leistungsbezug,
- Geflüchtete im Leistungsbezug nach AsylbLG oder SGB II,
- Coachees des Berliner JobCoachings (BJC),
- Teilnehmende des Berliner ESF+-Instruments FQ MSA.
Die Teilnahme ist freiwillig. Die Kursdauer beträgt maximal zwölf Monate. Der zeitliche Umfang pro Woche ist nicht begrenzt. Das Stundenvolumen ist so zu wählen, dass die Niedrigschwelligkeit der Kurse gewahrt bleibt. Ein Praktikum ist generell nicht vorgesehen.
Zielgruppe
Personen in öffentlich geförderter Beschäftigung: Bitte beachten Sie, dass je nach einschlägiger Regelung die Qualifizierung nur außerhalb oder innerhalb der Arbeitszeit in den entsprechenden Beschäftigungsmaßnahmen stattfinden kann.
Besondere Förderinhalte
Gefördert werden niedrigschwellige Qualifizierungsmaßnahmen. Die förderfähigen Kursinhalte umfassen zwei unterschiedliche Themenfelder:
- berufsfachliche Inhalte,
- berufliche relevante Grundbildung.
Beiden Themenfeldern sind unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte zugeordnet.
Zum Themenfeld berufsfachliche Inhalte gehören als inhaltliche Schwerpunkte die berufsfachlichen Kompetenzen unterschiedlicher Berufsfelder. Bei der Konzeption dieser Kurse sollen die Bildungszielplanung der Berliner Agenturen für Arbeit und Jobcenter, das Arbeitsmarktmonitoring der BA sowie der Fachkräftemonitor der IHK berücksichtigt werden.
Das Themenfeld beruflich relevante Grundbildung ist unterteilt in drei inhaltliche Schwerpunkte: Digitale Grundkompetenzen, gesundheitliche Grundkompetenzen und sonstige Grundkompetenzen.
Jeder Kurs von Q+ muss einen inhaltlichen Schwerpunkt haben, d. h. es müssen entweder berufsfachliche Kompetenzen eines bestimmten Berufsfeldes vermittelt werden oder es muss einer der drei inhaltlichen Schwerpunkte aus dem Themenfeld beruflich relevanter Grundbildung gelehrt werden.
Als Querschnittsthemen müssen in allen Kursen von Q+ personale, soziale und digitale Grundkompetenzen vermittelt werden. Digitale Grundkompetenzen können folglich entweder als eigener inhaltlicher Schwerpunkt vermittelt werden oder als Querschnittsthema im Rahmen eines anderen inhaltlichen Schwerpunktes mit abgedeckt werden.
Verfahren
Antragsberechtigt sind Bildungsträger, Träger der überbetrieblichen Ausbildung und Beschäftigungsträger, die eine Qualifizierung selbst durchführen können. Die Finanzierung erfolgt auf der Grundlage von Standardeinheitskosten (SEK).
Kontakt
Kerstin Glante
Instrumentenverantwortliche
Tel.: +49 30 69 00 85 - 60
Fax: +49 30 69 00 85 - 85
k.glante(at)zgs-consult.de
Iris Kramp
Beraterin
Tel.: +49 30 69 00 85 - 25
Fax: +49 30 69 00 85 - 85
i.kramp(at)zgs-consult.de
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