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Illustration: Hände mit Smartphone

Interessenbekundungsverfahren im Förderinstrument: „Ausbau von Arbeitsrechtsberatung und Ausbeutungsprävention für Azubis aus Drittstaaten“

Die zgs consult GmbH lädt interessierte Projektträger ein, eine Interessenbekundung im Förderinstrument: „Ausbau von Arbeitsrechtsberatung und Ausbeutungsprävention für Azubis aus Drittstaaten“ einzureichen.

Die Abgabefrist (postalisch sowie der elektronischen Kopie) endet am 28.08.2026 um 12:00 Uhr. Spätere Eingänge werden für die Bewertung formal ausgeschlossen.

Alle weitergehenden Informationen stehen zum Download zur Verfügung.

Fragen der Bewerbenden (FAQ´s) sind schriftlich ab dem Tag der Veröffentlichung des Interessenbekundungsverfahren bis spätestens zum 21.08.2026, 12.00 Uhr einzureichen. Diese werden schriftlich beantwortet sowie zeitnah und regelmäßig innerhalb des Bewerbungszeitraums auf der zgs Webseite veröffentlicht.

Bitte richten Sie Ihre Fragen ausschließlich in schriftlicher Form per E-Mail an:

Frau Anja Baustian: a.baustian(at)zgs-consult.de

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