Qualifizierung vor Beschäftigung
Europäischer Sozialfonds Plus 2021-2027 in Berlin, Antragstellung in der Förderperiode 2021-2027
Die Umsetzung der ESF+-Förderung im Land Berlin wurde in der Förderperiode 2021-2027 strukturell verändert und deutlich zentralisiert.
Die Investitionsbank Berlin (IBB) übernimmt in der Förderperiode 2021-2027 das komplette Fördermanagement und fungiert als Treuhänder der Fachstellen im Land Berlin.
Für erste Informationen und bei Fragen zum Antragsprozess wenden sich Projektträger bitte an die Investitionsbank Berlin (IBB).
Hier finden Sie auch die Aufrufe zu den Interessenbekundungsverfahren zu den einzelnen Förderinstrumenten.
Mit dem Förderinstrument Qualifizierung vor Beschäftigung werden Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und Weiterbildung umgesetzt. Diese Maßnahmen ermöglichen den Erwerb von Teilfeldqualifikationen innerhalb eines Berufsfeldes. Eine berufsbezogene Sprachförderung kann auch Bestandteil der Qualifizierung sein.
Ziele des Programms
Die Maßnahmen schließen mit einem trägerinternen oder externen Zertifikat ab. Die Zertifikate sollen die Vermittlungschancen der Teilnehmenden in ein ungefördertes Arbeitsverhältnis verbessern.
Die Qualifizierungsangebote richten sich an arbeitslos gemeldete Berliner und Berlinerinnen, insbesondere an folgende Zielgruppen:
- Menschen mit Migrationshintergrund
- Jugendliche ohne Schulabschluss
- alleinerziehende Mütter und Väter
- Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer
- Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher
- Existenzgründerinnen, Existenzgründer und Selbstständige im Leistungsbezug
- Menschen mit besonderem Bedarf an Grundbildungskompetenzen
- geflüchtete Menschen, die im ALG II-Bezug sind
Besondere Förderinhalte
- Verbesserung der sprachlichen und beruflichen Kompetenzen für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund
- Verbesserung der sozialen Kompetenzen langzeitarbeitsloser und marktferner Teilnehmer und Teilnehmerinnen
- Verbesserung der Chancen von jungen Erwachsenen ohne Schulabschluss
Verfahren
Die Maßnahmedauer beträgt in der Regel acht Monate. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Dauer von bis zu 18 Monaten beantragt werden. Ein Praktikum, in dem die Teilnehmenden die Gelegenheit haben, das Gelernte in der Praxis anzuwenden, ist Bestandteil der geförderten Maßnahme. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich nachgewiesenen Qualifizierungsstunden der Teilnehmenden.
Antragsberechtigt sind Berliner Bildungsträger, deren Eignung zur Durchführung von berufsbildenden Qualifizierungsmaßnahmen durch entsprechende Zertifikate nachgewiesen werden kann.
Kontakt
Kerstin Glante
Instrumentenverantwortliche
Tel.: +49 30 28 409 -515
Fax: +49 30 28 409 -210
k.glante(at)zgs-consult.de
Iris Kramp
Beraterin
Tel.: +49 30 28409 -511
Fax: +49 30 28409 -210
i.kramp(at)zgs-consult.de