Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt

Frauenspezifische berufliche Orientierung und Qualifizierung

Europäischer Sozialfonds Plus 2021-2027 in Berlin, Antragstellung in der Förderperiode 2021-2027

Die Umsetzung der ESF+-Förderung im Land Berlin wurde in der Förderperiode 2021-2027 strukturell verändert und deutlich zentralisiert.

Die Investitionsbank Berlin (IBB) übernimmt in der Förderperiode 2021-2027 das komplette Fördermanagement und fungiert als Treuhänder der Fachstellen im Land Berlin.

Für erste Informationen und bei Fragen zum Antragsprozess wenden sich Projektträger bitte an die Investitionsbank Berlin (IBB).

Hier finden Sie auch die Aufrufe zu den Interessenbekundungsverfahren zu den einzelnen Förderinstrumenten.

Mit dem Programm fördert die Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Maßnahmen der beruflichen Orientierung und Qualifizierung für Frauen, die erwerbslos, beziehungsweise nicht erwerbstätig sind.

Ziele des Programms

Mit den Maßnahmen sollen Frauen beruflich orientiert, qualifiziert und weiterentwickelt werden.

Die Orientierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für nichterwerbstätige und arbeitslose Frauen dienen der Vorbereitung auf den beruflichen Wiedereinstieg, einen Berufswechsel oder ähnlichen beruflichen Weiterentwicklungen.

Die Förderung

Gefördert werden Maßnahmen der beruflichen Orientierung und Qualifizierung für Frauen, die erwerbslos bzw. nicht erwerbstätig sind. Die Maßnahmen sollen sich an Frauen richten, die den Einstieg oder den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt anstreben und / oder besondere Zugangshemmnisse zum Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt aufweisen. Die Maßnahmen müssen gleichstellungs- und arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig und auf die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen der Teilnehmerinnen zugeschnitten sein.

Das Verfahren

Im Rahmen eines jährlich stattfindenden Ideenwettbewerbs haben interessierte Unternehmen die Möglichkeit, Konzepte für Projekte zur Umsetzung des Programms einzureichen.

Die zgs consult GmbH prüft die eingereichten Konzepte auf ihre grundsätzliche Förderfähigkeit und erarbeitet eine Auswertung für die Fachstelle bei der Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung. Diese entscheidet, welche Konzepte umgesetzt und gefördert werden sollen.

 

 


Gefördert durch