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Berliner Ausbildungsplatzprogramm 2020 (BAPP 2020) – Nachbesetzung / Programmaufruf

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ergeben sich Veränderungen, die sich auch auf eine Nachbesetzung von Plätzen für das BAPP 2020 auswirken. Es gilt für Ausbildungen, die ab dem 01.01.2021 beginnen, eine neue Mindestausbildungsvergütung (§ 17 BBiG).

Vor diesem Hintergrund sahen die für die aktuell laufenden Maßnahmen geltenden Förderbedingungen bereits keine Nachbesetzung mehr vor, und es mussten die Förderbedingungen für die Plätze der Verbundausbildung für die „Nachbesetzung“ neu aufgelegt werden. Dieses machte es erforderlich, erneut einen Programmaufruf durchzuführen.

In einem ersten Schritt eruieren wir daher zunächst, in welchen Berufsbildern unter den vorgegebenen (neuen) Rahmenbedingungen wie viele Plätze für die Nachbesetzung organisiert werden können. Da Ihr Haus sich bereits an der Ausbildung im Rahmen des BAPP 2020 beteiligt, dürfte das für Sie von Interesse sein.

Die Programminformation für die Nachbesetzung der Plätze zum BAPP 2020 finden Sie auf unserer Internetseite:

https://www.zgs-consult.de/

Sofern Sie sich als Ausbildungsdienstleister an der Nachbesetzung zum BAPP 2020 beteiligen möchten, sollte uns Ihre diesbezügliche Rückmeldung bis spätestens zum 30.12.2020, 14:00 Uhr erreichen. Hinsichtlich der erforderlichen Informationen, die wir von Ihnen benötigen, verweise ich auf Seite 5 der Programminformation.

 

Abschließender Hinweis: Bitte melden Sie uns die Anzahl der Plätze in den Berufsbildern, die Ihr Haus zum 01.02.2021 (bzw. zum 01.03.2021 bei Ausbildungen in der Zuständigkeit der HwK liegen) einrichten und zur Verfügung stellen kann. Berücksichtigen Sie hierbei ggf. auch Plätze,

  • die bereits für den Herbst 2020 bereits vorgesehen waren, hier aber nicht freigemeldet werden konnten,
  • die im Herbst 2020 bereits freigemeldet worden sind, die aber entweder nicht besetzt werden konnten oder
  • die zwar besetzt worden sind, jetzt aber wieder frei geworden sind oder u.U. voraussichtlich bis zum 01.02.2021 (resp. zum 01.03.2021 bei Ausbildungen in der Zuständigkeit der HwK liegen) noch frei werden könnten.

Die jetzt angezeigte Anzahl von Plätzen soll Grundlage für eventuell zu stellende Kurzanträge sein. Eine nachträgliche Aufstockung wäre mindestens problematisch. Es empfiehlt sich daher, im Zweifel eher eine höhere Anzahl von Plätzen anzugeben.

Für etwaige Nachfragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

zgs consult GmbH

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