Für mehr Beschäftigung älterer Menschen
Altersgemischte Gruppe

Lohnkostenzuschuss für Ältere

Mit dem Lohnkostenzuschuss für Ältere fördert die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung die Eingliederung älterer Arbeitnehmer*innen nach § 88 ff. SGB III in Berlin. Neben der Erhöhung der Integrationschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt kommen die zusätzlich geschaffenen, sozialversicherungspflichtigen Stellen dem gemeinnützigen Bereich zugute.

Zielgruppe

Die ergänzenden Lohnkostenzuschüsse sind eine langfristige, für Sicherheit sorgende Perspektive für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Um den Lohnkostenzuschuss zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Die einzustellende Person ist mindestens 55 Jahre alt.
  • Es entsteht ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit mindestens durchschnittlich 20 Stunden wöchentlich.
  • Der Stundenlohn entspricht mindestens dem gesetzlichen Landesmindestlohn.

Förderbedingungen

Der Lohnkostenzuschuss wird gewährt, wenn der Träger von einer Berliner Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter eine Förderung nach § 88 ff. SGB III erhält. Diese Förderung sollte mindestens 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Entgelts betragen. Ist die Förderung geringer, kann der Träger die Differenz mit Eigenmitteln / Drittmitteln ausfinanzieren.

Zusätzlich zur Förderung des Arbeitnehmerentgeltes werden Sachkosten als Festbetrag gewährt.

Die Arbeitnehmer*innen erhalten ein begleitendes Coaching und Qualifizierungsangebote, um das Selbstbewusstsein zu stärken und ihre Integrationschancen zu erhöhen.

Empfänger der Förderung

Antragsberechtigt sind Beschäftigungsträger und Freie Träger, die nach gemeinnützigen Grundsätzen tätig sind.

Kontakt

Kerstin Glante
Instrumentenverantwortliche

Tel.: +49 30 28 409 -515
Fax: +49 30 28 409 -210
k.glante(at)zgs-consult.de

 

Thomas Paasche
Fördermittelberater

Tel.: +49 30 28 409 - 512
Fax: +49 30 28 409 - 210
t.paasche(at)zgs-consult.de

Gefördert von