Übergang von der Schule in eine Berufsausbildung
Illustration: Jugendliche in der Ausbildung

Ausbildung in Sicht

Europäischer Sozialfonds Plus 2021-2027 in Berlin, Antragstellung in der Förderperiode 2021-2027

Die Umsetzung der ESF+-Förderung im Land Berlin wurde in der Förderperiode 2021-2027 strukturell verändert und deutlich zentralisiert.

Die Investitionsbank Berlin (IBB) übernimmt in der Förderperiode 2021-2027 das komplette Fördermanagement und fungiert als Treuhänder der Fachstellen im Land Berlin.

Für erste Informationen und bei Fragen zum Antragsprozess wenden sich Projektträger bitte an die Investitionsbank Berlin (IBB).

Hier finden Sie auch die Aufrufe zu den Interessenbekundungsverfahren zu den einzelnen Förderinstrumenten

Mehr Informationen

Mit dem Programm Ausbildung in Sicht (AiS) werden Qualifizierungsmaßnahmen für nicht ausbildungsreife Jugendliche, insbesondere mit Migrationshintergrund gefördert. Die Maßnahmen unterstützen junge Menschen beim Übergang von der allgemeinbildenden Schule in eine Berufsausbildung. Das Programm berücksichtigt dabei insbesondere die Belange von Personen mit Migrationshintergrund.

Ziele des Programms

Mit „Ausbildung in Sicht“ besteht in Berlin ein Angebot für eine besondere arbeitsmarkt- und integrationspolitische Zielgruppe: Jugendliche ohne Schulabschlüsse und häufig mit Migrationshintergrund, die ohne Unterstützung kaum eine Chance auf eine Ausbildungsstelle haben.

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales unterstützt Jugendliche bis zu einem Alter von 27 Jahren dabei

  • ihren Schulabschluss nachzuholen und die Ausbildungsreife zu erlangen,

  • eine Vorstellung zu ihren beruflichen Möglichkeiten zu entwickeln,

  • die Deutschkenntnisse zu verbessern und

  • einen Ausbildungsplatz zu finden.

Das Verfahren

Die Teilnahme am Programm erfolgt auf freiwilliger Basis. Jugendliche, die sich für eine Teilnahme an AiS interessieren, haben die Möglichkeit, sich bei dieser Organisation beraten zu lassen:

Die Qualifizierungsprojekte laufen sechs bis zwölf Monate, je nachdem welche Zielstellung verfolgt wird.

Die Förderung der Projekte erfolgt auf Basis von Standardeinheitskosten anhand nachzuweisender Qualifizierungs- und Praktikumsstunden.

Die Auswahl der Projekte wird in regelmäßigen Abständen durch Interessenbekundungsverfahren vorgenommen, die auf dieser Internetpräsenz veröffentlicht werden.

AiS ist ein zusätzliches Angebot des Landes Berlin und steht nicht in Konkurrenz zu Bildungsmaßnahmen nach dem SGB III/SGB II oder zu arbeitsmarktpolitischen Sonderprogrammen des Bundes sowie der EU.

 

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