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Interessenbekundungsverfahren: Dienstleister für das Coaching im Solidarischen Grundeinkommen

Für Beschäftigte im Solidarischen Grundeinkommen ist ein Coaching als Teil der Fördermaßnahme vorgeschrieben. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales setzt das Coaching im Solidarischen Grundeinkommen (SGE-Coaching) um.

Für das SGE-Coaching ist das Interessenbekundungsverfahren (IBV) eröffnet. Ziel des Verfahrens ist es, entsprechend der Zielsetzung und der hier beschriebenen Rahmenbedingungen, geeignete Unternehmen als Projektträger für die Umsetzung des SGE-Coachings zu ermitteln.

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales fordert interessierte Anbieter auf, ihre Interessenbekundung einzureichen.

Unterlagen zum Download

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