Für Beschäftigte im Solidarischen Grundeinkommen ist ein Coaching als Teil der Fördermaßnahme vorgeschrieben. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales setzt das Coaching im Solidarischen Grundeinkommen (SGE-Coaching) um.
Für das SGE-Coaching ist das Interessenbekundungsverfahren (IBV) eröffnet. Ziel des Verfahrens ist es, entsprechend der Zielsetzung und der hier beschriebenen Rahmenbedingungen, geeignete Unternehmen als Projektträger für die Umsetzung des SGE-Coachings zu ermitteln.
Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales fordert interessierte Anbieter auf, ihre Interessenbekundung einzureichen.
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