Kurz und knapp informiert
Illustration: Hände mit Smartphone

Ergänzungsfinanzierung von Beschäftigungsmaßnahmen nach § 16i SGB II

Wir möchten Sie informieren, dass es im laufenden Jahr 2022 - vorbehaltlich des erfolgreichen Abschlusses der Haushaltsberatungen, der in Kürze zu erwarten ist - landesseitig finanziellen Spielraum für die Bewilligung von 700 neuen Stellen über § 16i SGB II gibt.

Vorgesehen ist die Förderung von 500 Plätzen in bezirklichen und weiteren 200 Plätzen in gesamtstädtischen Projekten. Für die bezirklichen Stellen obliegt die Auswahl geeigneter Projektträger und Projektvorschläge wie auch bislang den Bezirken. Die 200 geplanten Projektplätze im gesamtstädtischen Interesse werden inhaltlich durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Abteilung Arbeit und berufliche Bildung, votiert. Gesamtstädtisch sind Projekte, wenn sie anschlussfähig an ein bestehendes Landes- oder Bundesprogramm sind oder beruhend auf einer konzeptionellen Rahmung eine überbezirkliche Reichweite haben.

Lesen Sie hierzu die ausführliche Information.

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