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Soforthilfe und Liquiditätshilfen für Berliner Unternehmen

Der Senat hat sich am 19.03.2020 in einer außerordentlichen Sitzung auf Soforthilfemaßnahmen für Kleinunternehmen und Soloselbstständige sowie für Freiberuflerinnen und Freiberufler verständigt. Die Soforthilfe II sieht ein Landesprogramm in Höhe von 100 Millionen Euro für das laufende Jahr vor.

Informationen zur Soforthilfe II

Das bestehende Programm Liquiditätshilfen BERLIN ist ab sofort und bis auf weiteres für alle kleinen und mittleren Unternehmen bis 250 Mitarbeiter*innen einschließlich der Freien Berufe, auch für Clubs und Restaurants geöffnet. Anträge für diese Liquiditätshilfen können ab Donnerstag, den 19. März 2020, ausschließlich online auf der Website der IBB gestellt werden.

Informationen zu Liquiditätshilfen

 

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