Kurz und knapp informiert
Illustration: Hände mit Smartphone
/ News

Änderung der Zuständigkeit beim Härtefallfonds Berufsanerkennung Berlin

Mit Wirkung zum 01.07.2020 ändert sich die Zuständigkeit für die Beantragung einer Förderung durch den Härtefallfonds Berufsanerkennung Berlin.

Mit Wirkung zum 01.07.2020 ändert sich die Zuständigkeit für die Beantragung einer Förderung durch den Härtefallfonds Berufsanerkennung Berlin.

Ab sofort werden alle Anträge bei der Beauftragten des Berliner Senats für Integration und Migration bearbeitet.

Bitte senden Sie Ihre Antragsunterlagen / Nachweise / Abrechnungen auch in laufenden Verfahren nicht mehr an die zgs consult GmbH, sondern zukünftig nur noch an Herrn Norman Wolke über die folgenden Kontaktdaten:

Postanschrift:
Die Beauftragte des Berliner Senats für Integration und Migration
Härtefallfonds I AbtL 135
Potsdamer Straße 65
10785 Berlin

Tel.: 030 90 17 23 59
norman.wolke(at)intmig.berlin.de

Für Ihr Anerkennungsverfahren wünschen wir Ihnen viel Erfolg und bleiben Sie gesund!

Ihre zgs consult GmbH

Zurück